Portfolio
Realbrandausbildung
Die Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren ist in der FwDV 2 geregelt. Diese Feuerwehrdienstvorschrift befindet sich momentan in einer kompletten, d.h. inhaltlichen und didaktischen Überarbeitung. Dieser Prozess wird wohl noch einige Jahre in Anspruch nehmen. Ein wesentliches Ziel der neuen FwDV 2 ist es, über die duale Ausbildung, analog zur Berufsausbildung mit den Lernorten „Schule“ und „Betrieb“, die Befähigung zu komplexen und ganzheitlichen Handlungen zu vermitteln. Diese handlungsorientierte Ausbildung ist notwendig, damit die Feuerwehrangehörigen im stressbehafteten Einsatzgeschehen ihre Aufgaben, d.h. ihre Funktion im Einsatz richtig und vollständig wahrnehmen können. So regelt die aktuelle FwDV 7 Atemschutzgeräteträger hauptsächlich nur die Handhabung des Pressluftatmers, was ihn aber noch lange nicht dazu befähigt, im Innenangriff oder als Rettungstrupp in besonderen Situationen immer die richtigen Entscheidungen zu treffen. Feuerwehrleute müssen für ihre teilweise gefährlichen Aufgaben besser ausgebildet und vorbereitet werden. Dazu sind die momentanen Vorgaben der FwDV 2 nicht ausreichend. Diese Lücke wollen wir schließen.
Technische Rettung
Dieses komplexe Handlungsfeld ist einem ständigen Wandel ausgesetzt. Neue Technologien in der Industrie oder im Fahrzeugbau erfordern oft eine Anpassung der taktischen und technischen Ausrichtung in der Gefahrenabwehr. Realistische Übungsszenarien sind zu Abrundung der Ausbildung unabdingbar
Ausbildungslehrgänge gem. FwDV 2
Truppmann Teil 1 und Teil 2 Sprechfunker
Atemschutzgeräteträger gem. FwDV 7 Maschinist für Löschfahrzeuge Truppführer
Alle Ausbildungsgänge können auch in modularer Form angeboten werden
Industriebrandbekämpfung
Brände in Industrie- oder großen Gewerbeobjekten stellen besondere Anforderungen an die Brandbekämpfer - auf technischer, körperlicher und mentaler Ebene. Realistische Einsatzübungen können diese Erfahrungen eindrucksvoll vermitteln.